Individuelles Coaching

Ganzheitliche Betreuung nach § 16k SGB II

Seit Juli 2023 fördern die Jobcenter individuelle Einzelcoachings im Rahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II. Ziel dieser Förderung ist es, Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf passgenau zu begleiten – von einer ausführlichen Standortanalyse bis zur Entwicklung konkreter Perspektiven für Qualifizierung und Beschäftigung.