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Wenn Sie sich mit dem Arbeitgeber auf die notwendigen Vertragsbestandteile für ein Arbeitsverhältnis geeinigt haben, ist die mündliche Jobzusage rechtlich bindend.

Ihr Bewerbungsgespräch ist gut gelaufen, und Sie haben eine mündliche Zusage erhalten. Aber dann … Funkstille, der Arbeitgeber rührt sich nicht mehr. Die rechtlichen Aspekte zu einem solchen Fall beleuchtet im arbeits-abc.