Über eine Bescheinigung lässt sich die Wartezeit für eine Corona-Impfung verkürzen. Welche Rechte und Pflichten Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben.

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Muss man sich den aktuell viel diskutierten „Impfneid“ unterstellen lassen, oder sollte man Vorgesetzte um eine Bescheinigung ausstellen, um die Wartezeit für eine Corona-Schutzimpfung zu verkürzen? Was dabei zu beachten ist, erklärt Claudia Obmann im Handelsblatt (Bezahlangebot).

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