Neuer Job: Probezeit gilt für beide Seiten

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nachdenkliche Frau auf einer Treppe

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In der Regel ist Bestandteil eines Arbeitsvertrags, dass die ersten Monate als Probezeit vereinbart werden. In der Probezeit kann mit besonders kurzer Frist gekündigt werden – von beiden Vertragsparteien.

Seit einigen Jahren wird immer offensichtlicher, dass diese Probezeit nicht nur dazu da ist, damit sich zeigt, ob Arbeitnehmer:innen den Ansprüchen eines Unternehmens genügen, sondern auch umgekehrt: Auch Unternehmen müssen ihren neuen Angestellten beweisen, dass sie halten können, was sie in der Bewerbungsphase versprochen haben.

Schon in den ersten Monaten im neuen Job zeigt sich für viele, ob man am richtigen Arbeitsplatz gelandet ist. Der heutige Arbeitsmarkt ist ein Markt der Arbeitnehmer:innen, und so ist es nicht verwunderlich, dass immer mehr Arbeitnehmer:innen in der Probezeit kündigen. Laut einer Umfrage des Recruiting-Unternehmens Softgarden kündigt etwa ein Fünftel bereits in den ersten 100 Tagen wieder.

Als Gründe werden häufig genannt

  • schlechte Organisation: liebloses oder chaotisches Onboarding, schlechte Einarbeitung
  • fehlender Teamspirit: bei hauptsächlich remote arbeitenden Teams wird nicht darauf geachtet, wie sich eine neue Person auch bei diesem Arbeitsmodell zugehörig fühlen kann
  • falsche Versprechungen: das Unternehmen kann Versprechen aus der Bewerbungsphase nicht halten (z. B. gibt es den versprochenen Dienstlaptop nicht oder der Arbeitsort kann doch nicht so flexibel gewählt werden wie angekündigt)

Weitere Details, warum Unternehmen die Probezeit nicht bestehen, gibt es im Spiegel zu lesen.