Gerichtsentscheid: Unternehmen dürfen Covid-Test vorschreiben

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Covid-Test

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Das Bundesarbeitsgericht hat kürzlich in einem Grundsatzurteil entschieden: Arbeitgeber:innen dürfen im Rahmen eines betrieblichen Schutz- und Hygienekonzepts regelmäßige Corona-Tests anordnen.

Geklagt hatte eine Flötistin der Bayerischen Staatsoper. Zu Beginn der Opern-Spielzeit 2020/21 sah das betriebliche Hygienekonzept der Staatsoper unter anderem vor, dass alle Mitarbeitenden einen negativen PCR-Test vorlegen mussten – sonst durften sie nicht an Proben oder Aufführungen teilnehmen. Die bayrische Staatsoper hat diese Tests kostenlos organisiert.

Die Flötistin verweigerte diese kostenlos angebotenen PCR-Tests und wurde daraufhin unbezahlt von der Arbeit frei gestellt. Zu Recht, wie das Bundesarbeitsgericht entschied. Weitere Informationen zu dem Fall gibt es in einem Beitrag des Spiegels.

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